

VERMIETUNG
Die Genossenschaft vermietet ihre Wohnungen in der Reihenfolge gemäss folgenden Prioritäten
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An aktive Mitarbeiter/innen der allgemeinen Bundesverwaltung, der Swisscom, der Post, der SBB und der RUAG.
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An aktive Mitarbeiter/innen von Organisationen, die der Pensionskasse PUBLICA angeschlossen sind.
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Dann an pensionierte Mitarbeiter/innen gemäss Ziff. 1 und 2.
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An übrige Bewerber/innen, falls keine Bewerbungen von Interessenten gemäss Ziffer 1 bis 3 vorliegen.
Mieterinnen und Mieter einer Wohnung können sich nach 1-2 Jahren für die Aufnahme in die Genossenschaft bewerben.
Wohnungsgrösse und Zahl der Benutzer/innen sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Eine Wohnung gilt als unterbelegt, wenn die Zimmerzahl die Zahl der Bewohner/innen um mehr als eins übersteigt.
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3-Zimmerwohnung mindestens durch 2 Personen
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4-Zimmerwohnung mindestens durch 3 Personen
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5-Zimmerwohnung mindestens durch 4 Personen
Hunde, sowie Katzen mit Freigang sind nicht erlaubt.