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Hausbesichtigung

 

VERMIETUNG

Die Genossenschaft vermietet ihre Wohnungen in der Reihenfolge gemäss folgenden Prioritäten

  1. An aktive Mitarbeiter/innen der allgemeinen Bundesverwaltung, der Swisscom, der Post, der SBB und der RUAG.

  2. An aktive Mitarbeiter/innen von Organisationen, die der Pensionskasse PUBLICA angeschlossen sind.

  3. Dann an pensionierte Mitarbeiter/innen gemäss Ziff. 1 und 2.

  4. An übrige Bewerber/innen, falls keine Bewerbungen von Interessenten gemäss Ziffer 1 bis 3 vorliegen.
     

Mieterinnen und Mieter einer Wohnung können sich nach 1-2 Jahren für die Aufnahme in die Genossenschaft bewerben.

Wohnungsgrösse und Zahl der Benutzer/innen sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Eine Wohnung gilt als unterbelegt, wenn die Zimmerzahl die Zahl der Bewohner/innen um mehr als eins übersteigt.

  • 3-Zimmerwohnung mindestens durch 2 Personen 

  • 4-Zimmerwohnung mindestens durch 3 Personen

  • 5-Zimmerwohnung mindestens durch 4 Personen 

Hunde, sowie Katzen mit Freigang sind nicht erlaubt.

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